Haupt-und Finanzausschuss
Ausschussmitglieder der CDU:
Michael Roolant
Vertreter:
Manfred Brückner
Der Hauptausschuss ist der mit den meisten Zuständigkeiten
ausgestattete Fachausschuss.
Er berät über die Empfehlungen der anderen Fachausschüsse
und leitet diese weiter an den Stadtrat, kann Dringlichkeitsentscheidungen
fassen und Beschwerden und Anfragen beraten. Im Bereich der Haushalts-,
Finanz-, Vermögens- und Investitionsverwaltung hat der Hauptausschuss
ebenso Beratungs- bzw. Entscheidungskompetenzen wie beim Erlass
von Gebührenordnungen, bei der Aufstellung des Stellenplans
der Stadtverwaltung, und bei der Vergabe größerer Aufträge.
Er wird beteiligt bei der Raumplanung der Verwaltung und bei Grundsatzfragen
zum Einsatz von Computertechnik. Daneben hat er eine Vielzahl von
Mitwirkungskompetenzen bei wesentlichen Einzelfallentscheidungen.
Nachstehend sind die Aufgaben nach der Geschäftsordnung des
Stadtrates genannt:
- Vorbereitung und Vorberatung der in der Sitzung des Stadtrates
zu behandelnden Angelegen-
heiten, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses
gegeben ist
- Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung einschließlich
Personalangelegenheiten
- Haushalts-, Finanz- und Steuerangelegenheiten, insbesondere
Vorbereitung und Vorbe-
ratung der Haushaltssatzung sowie Erlass, Niederschlagung und
Stundung von Forde-
rungen im Rahmen seiner Zuständigkeit
- Wirtschaftsförderung
- Verkauf von städtischen Immobilien ab einem Verkehrswert
von 12.500,00 €
- Ankauf von Grundstücken ab 12.500,00 €
- Verträge über die Nutzung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten ab einem jähr-
lichen Miet- oder Pachtzins von 12.500,00 €
- Vorberatung von Liegenschaftsangelegenheiten vor der Entscheidung
im Stadtrat
Der Haupt- und Finanzausschuss ist vorberatender Ausschuss und
in den Fällen des § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung
beschließender Ausschuss.
Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet abschließend
- im Rahmen seiner Aufgabengebiete beim Haushaltsvollzug über
die Mittelbewirtschaftung ab 15.000,00 € bis einschließlich
100.000,00 €
- bei Ernennung, Einstellung, Entlassung, Beförderung,
Höhergruppierung
a. bei Beamten des gehobenen Dienstes bis einschließlich
Vergütungsgruppe A 10
b. bei Angestellten ab Vergütungsgruppe Vb Bat-O bis einschließlich
Vergütungsgruppe IVb
Bat-O
- über die Führung von Rechtsstreitigkeiten von einem
Streitwert ab 5.000,00 € bis einschließlich 25.000,00 €
- über die Bewilligung von Mehrausgaben und die Verwendung
von Deckungsreserven ab
7.500,00 € bis einschließlich 50.000,00 €
- über Freiwilligkeitsleistungen, soweit nicht im Haushaltsplan
schon einzeln ausgewiesen, ab
1.000,00 € bis einschließlich 5.000,00 €
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