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Haupt-und Finanzausschuss

Ausschussmitglieder der CDU:
Michael Roolant

Vertreter:
Manfred Brückner

Der Hauptausschuss ist der mit den meisten Zuständigkeiten ausgestattete Fachausschuss.

Er berät über die Empfehlungen der anderen Fachausschüsse und leitet diese weiter an den Stadtrat, kann Dringlichkeitsentscheidungen fassen und Beschwerden und Anfragen beraten. Im Bereich der Haushalts-, Finanz-, Vermögens- und Investitionsverwaltung hat der Hauptausschuss ebenso Beratungs- bzw. Entscheidungskompetenzen wie beim Erlass von Gebührenordnungen, bei der Aufstellung des Stellenplans der Stadtverwaltung, und bei der Vergabe größerer Aufträge. Er wird beteiligt bei der Raumplanung der Verwaltung und bei Grundsatzfragen zum Einsatz von Computertechnik. Daneben hat er eine Vielzahl von Mitwirkungskompetenzen bei wesentlichen Einzelfallentscheidungen.

Nachstehend sind die Aufgaben nach der Geschäftsordnung des Stadtrates genannt:
  • Vorbereitung und Vorberatung der in der Sitzung des Stadtrates zu behandelnden Angelegen-
    heiten, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses gegeben ist
  • Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung einschließlich Personalangelegenheiten
  • Haushalts-, Finanz- und Steuerangelegenheiten, insbesondere Vorbereitung und Vorbe-
    ratung der Haushaltssatzung sowie Erlass, Niederschlagung und Stundung von Forde-
    rungen im Rahmen seiner Zuständigkeit
  • Wirtschaftsförderung
  • Verkauf von städtischen Immobilien ab einem Verkehrswert von 12.500,00 €
  • Ankauf von Grundstücken ab 12.500,00 €
  • Verträge über die Nutzung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ab einem jähr-
    lichen Miet- oder Pachtzins von 12.500,00 €
  • Vorberatung von Liegenschaftsangelegenheiten vor der Entscheidung im Stadtrat

Der Haupt- und Finanzausschuss ist vorberatender Ausschuss und in den Fällen des § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung beschließender Ausschuss.

Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet abschließend

  • im Rahmen seiner Aufgabengebiete beim Haushaltsvollzug über die Mittelbewirtschaftung ab 15.000,00 € bis einschließlich 100.000,00 €
  • bei Ernennung, Einstellung, Entlassung, Beförderung, Höhergruppierung
    a. bei Beamten des gehobenen Dienstes bis einschließlich Vergütungsgruppe A 10
    b. bei Angestellten ab Vergütungsgruppe Vb Bat-O bis einschließlich Vergütungsgruppe IVb
    Bat-O
  • über die Führung von Rechtsstreitigkeiten von einem Streitwert ab 5.000,00 € bis einschließlich 25.000,00 €
  • über die Bewilligung von Mehrausgaben und die Verwendung von Deckungsreserven ab
    7.500,00 € bis einschließlich 50.000,00 €
  • über Freiwilligkeitsleistungen, soweit nicht im Haushaltsplan schon einzeln ausgewiesen, ab
    1.000,00 € bis einschließlich 5.000,00 €


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Carola Stauche – Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis 196, bestehend aus den Landkreisen Saale-Orla, Saalfeld-Rudolstadt und Sonneberg.
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Siegfried Wetzel – Landtagsabgeordneter im Wahlkreis 33 Saale-Orla-Kreis I und verantwortlich für den Wahlkreis 34 Saale-Orla-Kreis II
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