Wir sind stolz darauf, dass Pößneck nicht nur ein Schulstandort sondern auch der größte im Saale-Orla-Kreis ist, wo Grund-, Regel- und Gemeinschaftsschulen, ein Gymnasium, sowie Berufs-, Euro-, Musik-, Volkshochschule und das regionale Förderzentrum angesiedelt sind.
Das neue von R2G geplante Schulgesetz, welches die Hoheit über die Schulnetzplanung des Landkreises – also des Kreistages – ad absurdum führt, lehnt die CDU Pößneck ab. „In den letzten Jahren wurden viele Millionen in unsere Schulen investiert und mit den neuen verpflichtend vorgegebenen Schülerzahlen pro Schule sind im Saale-Orla-Kreis 5 von 16 Grundschulen, 5 von 9 Regelschulen 1 von 2 Gemeinschaftsschulen und 4 von 4 Gymnasien zu kein. Und der Bürger soll glauben, dass das keine Schulschließungen nach sich zieht?“, fragt Matthias Creutzberg, Orts- und Fraktionsvorsitzender der CDU Pößneck. Ausnahmemöglichkeiten gibt es bei der Mindestzügigkeit, den Schülermindestzahlen, der Schulgröße, wenn im angemessenen Umkreis kein Kooperationspartner zur Verfügung steht oder die Nachbarschulen ihre Schul- und/oder Raumkapazität bereits voll ausgelastet haben. Bei all dem am meisten gefährdet sind Schulen im ländlichen Raum.
Es geht im Gesetz nicht nur um Klassen- und Schulgrößen, sondern auch um das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung. Die CDU Pößneck möchte die Förderschulen unbedingt erhalten, denn „Jedes Kind hat seine ganz eigene Förderung verdient und nur so kann gezielt und in einem ruhigen Umfeld mit passenden Lehrer- und Betreuerschlüssel gefördert werden. Ende der Aussage!“, so Matthias Creutzberg, Ortsvorsitzender der CDU Pößneck. Inklusion ist bei weitem nicht der Weisheit letzter Schluss.
Es gibt aber Hoffnung, denn der Thüringische Landkreistag hat beispielsweise einen Änderungsvorschlag zum Gesetzentwurf eingebracht, dass die Mindestschülerzahl an Grundschulen für die erste einzurichtende Klasse in der Regel je Klassenstufe 15 Schüler (dem Gesetzentwurf zufolge 22) und für jede weitere einzurichtende Klasse in der Regel 14 Schüler betragen sollte. Grundschulen sollen außerdem einzügig geführt werden können. An Regel- und Gemeinschaftsschulen soll die Mindestschülerzahl 20 (statt 24 Schüler) je Klasse betragen, in Gymnasien 20 statt 26.