Wie wähle ich überhaupt bei der Kommunalwahl?

Jeder volljährige Einwohner von Pößneck, der mindestens drei Monate im Ort gemeldet ist, darf an den Kommunalwahlen – also Stadtratswahlen und den Wahlen zum Kreistag des Saale-Orla-Kreises – teilnehmen. Erstmals können 16- und 17-jährige Pößnecker die Zusammen­setzung des Stadtrates mit­bestimmen. Zur Stadtratswahl am 26. Mai 2019 sind rund 10.000 Pößnecker wahlberechtigt.

 

Bei der Wahl darf jeder Wähler drei Stimmen verteilen. Diese können alle einem einzigen Bewerber gegeben werden (Bild 1), oder zwischen den Bewerbern auf dem Stimmzettel aufgeteilt werden (Bild 2). Man kann auch einer Person eine Stimme und einer zweiten zwei Stimmen geben (Bild 3). Bei den Wahlen zum Kreistag des Saale-Orla-Kreises ist das genauso. Auf dem Bild 4 sehen Sie beispielhaft die Kandidaten der CDU Pößneck, die für den Kreistag kandidieren.

 

Mal angenommen, die Liste der CDU würde insgesamt 30 Prozent der Gesamtstimmen holen, würde das bedeuten, das die CDU 7,2 von 24 Sitzen im Stadtrat besetzen würde. Es ziehen jedoch nicht die ersten sieben Personen auf der Liste in den Stadtrat ein, sondern die sieben Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Das können also bswp. die Bewerber von Platz 1, 6, 8, 10, 16, 19 und 20 sein, oder auch 1, 3, 5, 7, 9, 11 und 13 sein. Es gibt also viele Möglichkeiten.

Dann gibt es noch die Möglichkeit nur einen Wahlvorschlag – also die Liste – anzukreuzen. Dabei verteilen sich die drei Stimmen automatisch auf die drei Bewerber auf den Plätzen eins bis drei. Wer also einem Bewerber – beispielsweise Matthias Creutzberg –  alle seine Stimmen geben möchte, weil dieser im Stadtrat- oder Kreistag die Interessen der jungen Menschen vertreten soll, wählt nach dem ersten Beispiel und vergibt seine drei Stimmen einer einzigen Person.

 

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