Wahl des Städtepartnerschaftsbeauftragten zur konstituierenden Stadtratssitzung vom Tisch

Der von der CDU-Fraktion eingebrachte Antrag zur konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 04.09.2019 ist nicht auf der Tagesordnung. Als Grund nannte Creutzberg unüberbrückbare Differenzen. Der Antrag sah vor, dass um die Kontinuität zu wahren, der Städtepartnerschaftsbeauftragte regulär wie der 1. und 2. Beigeordnete und der Stadtratsvorsitzende automatisch zur konstituierenden Stadtratssitzung gewählt werden sollten. In den vergangen Jahren seit der Einführung des Städtepartnerschaftsbeauftragten hat sich gezeigt, dass ein erheblicher zeitlicher Aufwand dahintersteht. „Deshalb empfehlen wir für die Wahrnehmung der besonderen Funktion und die hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen eine zusätzliche monatliche Entschädigung analog der bisherigen besonderen Funktionen. Ziel war es, den § 7 der Hauptsatzung zu ergänzen“, so Creutzberg. 

 

Zur weiteren Beratung der Problematik wurde das Thema Städtepartnerschaftbeauftragter und Stellvertreter in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

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